Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen mehrere Anforderungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.